
3, 2, 1, Start.
Auf die Planung kommt es an!

3, 2, 1, Start.
Auf die Planung kommt es an!
Für Stiftungsgründer stellen sich viele Fragen. Vor, während und nach der Gründung. Wir haben für Sie die wichtigsten Meilensteine übersichtlich zusammengefasst. Sie geben Ihnen eine Orientierung, um grundlegende Weichen für Ihre Stiftung zu stellen.
Nutzen Sie ein Stiftungsmanagement, dem Sie vertrauen können. Auch wenn unsere Seite eine Hilfestellung gibt und umfassend informiert, ersetzt sie kein Strategiegespräch mit Fachleuten!
Wenn Sie also nach den Informationen zum Gründungsprozess auf dieser Seite konkrete Fragen haben, egal an welcher Stelle im Gründungsprozess Sie stehen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Stiftungen engagieren sich von der Heranführung junger Menschen an die Grundlagen der kulturellen Bildung bis hin zur Förderung der Hochkultur.
Stiftungen regen wissenschaftliche Debatten an, fördern Innovationen und engagieren sich in Forschung und Lehre.
Das Vermögen erhalten und die eigene Familie langfristig versorgt wissen. Von den Erträgen kann noch die Enkelgeneration profitieren.
Stiftung Aktive Bürgerschaft
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Magazin DIE STIFTUNG
16.595
89 %
2,2 %
*Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2025. Stiftungen: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag 31. Dezember 2024.
Besteht ausreichend Mindestkapital?
Gibt es bereits eine Stiftung wie die geplante, vermeiden Sie Verwechslungen und prüfen Sie den Namen.
Machen Sie sich mit Ihrem Berater bei einem Strategiegespräch zunächst über den Inhalt der Satzung und des Stiftungsgeschäfts Gedanken. Denken Sie insbesondere über den Stiftungszweck gründlich nach, da dieser später nur sehr schwer zu ändern ist.
Reichen Sie Ihre Satzung ein, um Ihre Steuernummer und die Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit Ihrer Stiftung zu beantragen.
Stimmen Sie Ihre Satzung und das Stiftungsgeschäft mit der zuständigen Stiftungsaufsicht ab. Nehmen Sie notwendige Anpassungen vor, um die Anerkennung zu erlangen.
Reichen Sie die finale Satzung und das Stiftungsgeschäft ein. Die Stiftungsexperten stoßen dann mit den zuständigen Behörden den Gründungsprozess an.
Die Überreichung der Stiftungsurkunde erfolgt in einer feierlichen Stunde.
Transparenzregister, LEI, DSGVO, Kapitalsteuern.
Pflegen Sie Kontakte zu Spezialisten, Gleichgesinnten und Stiftungsunterstützern.
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit zur Spendengenerierung.
Sie haben sich entschieden loszulegen? Hier finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Schritten:
Die Dauer variiert stark je nach Komplexität und Abstimmungsbedarf mit Behörden. Für eine selbstständige Stiftung sollten Sie realistisch 9 bis 12 Monate einplanen von der ersten Konzeptphase bis zur Überreichung der Stiftungsurkunde.
Die Konzeptentwicklung und Satzungserstellung dauern typischerweise 2-3 Monate, die Abstimmung mit Finanzamt und Stiftungsaufsicht weitere 3-6 Monate.
Bei unselbstständigen Treuhandstiftungen kann der Prozess kürzer sein (3-6 Monate), da die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht entfällt. Verzögerungen entstehen häufig bei notwendigen Satzungsänderungen oder unvollständigen Unterlagen.
Eine gründliche Vorbereitung mit erfahrenen Beratern zahlt sich aus und beschleunigt den Prozess erheblich. Bei Interesse an einem Erstgespräch zum Thema Stiftungsgründung können Sie sich gerne bei der DZ PRIVATBANK über das Kontaktformular bei uns melden. Wir unterstützen Sie gerne!
Die Gründungskosten variieren je nach Rechtsform und Komplexität.
Bei einer selbstständigen Stiftung sollten Sie mit 5.000 bis 15.000 Euro Gründungskosten rechnen. Dies umfasst Beratungshonorare (Stiftungsberater, Anwalt), notarielle Beurkundung des Stiftungsgeschäfts (ab 500 Euro) und behördliche Gebühren.
Zusätzlich sind sie Gründungskosten bei Familienstiftungen höher als bei einer gemeinnützigen Stiftung, da hier meinst deutlich mehr Komplexität herrscht und dadurch der Beratungsbedarf steigt.
Hinzu kommen laufende Verwaltungskosten von mindestens 2.000 Euro jährlich für Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Bei unselbstständigen Treuhandstiftungen können Sie mit geringeren Gründungskosten (2.000-5.000 Euro) rechnen, dafür fallen jedoch laufende Treuhändergebühren an.
Wichtig: Planen Sie diese Kosten zusätzlich zum Stiftungskapital ein. Sie dürfen nicht aus dem zu erhaltenden Vermögensstock finanziert werden.
Für die rechtssichere Gründung ist fachliche Begleitung dringend zu empfehlen. Fachexperten können Sie bei der Satzungserstellung und Abstimmung mit Behörden unterstützen. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, vermeidet aber kostspielige Fehler und Verzögerungen. Die notarielle Beurkundung ist nur für das Stiftungsgeschäft bei Lebzeiten erforderlich, wenn Immobilien oder GmbH-Anteile eingebracht werden – bei reinen Geldzuwendungen reicht die Schriftform. Für die Satzung selbst ist keine notarielle Beurkundung nötig. Bei testamentarischen Stiftungen gelten erbrechtliche Formvorschriften. Unsere Empfehlung: Investieren Sie in qualifizierte Beratung von Beginn an – sie zahlt sich langfristig durch einen reibungslosen Prozess und rechtssichere Strukturen aus.
Die Stiftungsberater der DZ PRIVATBANK können Sie in einem ersten Strategiegespräch unterstützen und bei Bedarf die Expertise von Netzwerkpartnern zur Verfügung stellen. Sprechen Sie uns gerne an!
Satzungsänderungen sind grundsätzlich möglich, aber mit hohen rechtlichen Hürden verbunden. Bei selbstständigen Stiftungen benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Stiftungsaufsicht. Diese wird nur bei wichtigem Grund erteilt, beispielsweise wenn der ursprüngliche Zweck nicht mehr erfüllbar ist oder sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert haben.
Der Stifterwille ist dabei maßgeblich und muss respektiert werden. Kosmetische Änderungen oder Anpassungen an neue Fördertrends werden selten genehmigt. Deshalb ist die Satzungsgestaltung in der Gründungsphase so wichtig: Formulieren Sie Ihren Stiftungszweck ausreichend flexibel, aber nicht zu weitreichend.
Arbeiten Sie mit erfahrenen Beratern, um eine zukunftsfähige Satzung zu entwickeln, die spätere Handlungsspielräume ermöglicht, ohne zu unbestimmt zu sein.
Aus unserer langjährigen Erfahrung sind die drei häufigsten Fehler:
Erstens, ein zu eng formulierter Stiftungszweck, der später keine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen zulässt, beispielsweise bei gesellschaftlichen Entwicklungen oder neuen Förderbedürfnissen.
Zweitens, eine unrealistische Vermögensausstattung: Wenn das Kapital zu gering ist, reichen die Erträge nicht für wirksame Förderung UND notwendige Verwaltungskosten.
Drittens, unklare Regelungen zur Vermögensanlage und zu Entscheidungsbefugnissen des Vorstands in der Satzung, was später zu Konflikten oder Handlungsunfähigkeit führt.
Weitere typische Stolpersteine:
Lassen Sie sich von Anfang an professionell beraten, um diese Fehler zu vermeiden.
Lassen Sie uns
gemeinsam etwas erschaffen!