Erfüllen Sie die rechtlichen Heraus­forderungen

Im Transparenzregister anmelden

Eine rechtsfähige Stiftung muss sich zwingend im Transparenzregister anmelden (transparenzregister.de). Die Anmeldung ist zum aktuellen Zeitpunkt kostenfrei, die Anmeldung selber ist nur online möglich und in der Handhabung nicht trivial. Hintergrund dieser Anmeldung ist die EU-Geldwäscherichtlinie. Die Bundesverwaltung hat einen Bußgeldkatalog veröffentlicht, der in Einzelfällen bereits angewendet worden ist.

Legal Entitiy Identifier (LEI) erhalten

Wenn die rechtsfähige Stiftung am Wertpapierhandel an einer Börse teilnehmen möchte, so wird eine Legal Entitiy Identifier (LEI) benötigt. Der LEI ist ein zwanzigstelliger, alphanumerischer Code, der eine klare und eindeutige Identifikation von Unternehmen ermöglicht. Die Stiftung erhält den LEI bei vielen bundesweiten Vergabestellen. Diese übernehmen kostenpflichtig die Registrierung bzw. die Verlängerung der LEI.

Datenschutzgrundverordnung erfüllen

Bundesverband Deutscher Stiftungen

Steuerbelastungen vermeiden

Mit der Einführung des  Investmentsteuerreformgesetz und der Verschärfung der Besteuerung von gemeinnützigen Organisationen durch das Jahressteuergesetz 2018 kann eine steuerbefreite Stiftung auch im Bereich der Kapitalanlage Steuern bezahlen. Dieser Effekt kann die Liquiditätslage der Stiftung belasten. Hierzu sollten Sie ein Gespräch mit Experten führen.