Sie möchten sich in einer bestehenden Stiftung engagieren? Sie suchen Möglichkeiten der Zustiftung? So geht Stiftung! gibt an dieser Stelle Stiftungen, welche eng mit uns zusammenarbeiten, die Möglichkeit einer kurzen Vorstellung. Gerne stellen wir für vertiefende Informationen, Spenden oder Zustiftungen den Kontakt zu den handelnden Personen her.
Eine Zustiftung ist eine Vermögenszuwendung, die dauerhaft dem Kapitalstock einer Stiftung zugeführt wird.
Anders als bei einer Spende wird das Kapital nicht verbraucht, sondern angelegt. Nur die Erträge aus der Zustiftung fließen in Förderprojekte. Die Wirkung ist damit generationenübergreifend und nachhaltig. Spenden hingegen werden zeitnah für konkrete Projekte verwendet und sind nach Verwendung verbraucht. Beide Formen sind steuerlich absetzbar, wobei bei Zustiftungen der erweiterte Sonderausgabenabzug nach § 10b Abs. 1a EStG gilt (bis zu 1 Million Euro über 10 Jahre). Eine Zustiftung eignet sich besonders, wenn Sie langfristig und nachhaltig wirken möchten, ohne eine eigene Stiftung zu gründen. Sie bauen damit das dauerhafte Förderkapital einer Stiftung auf und tragen zur Planungssicherheit der Stiftungsarbeit bei.
Ja, Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich absetzbar. Privatpersonen können Zustiftungen bis zu 1 Million Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Millionen Euro) innerhalb von 10 Jahren vom zu versteuernden Einkommen abziehen – zusätzlich zu den regulären Spendenhöchstbeträgen. Dieser Sonderfreibetrag nach § 10b Abs. 1a EStG gilt zusätzlich zur normalen Spendenabzugsfähigkeit von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Sie können also gleichzeitig reguläre Spenden und Zustiftungen steuerlich geltend machen. Für die steuerliche Anerkennung benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung der Stiftung. Bei größeren Zustiftungen empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Beratung, um Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen, etwa durch zeitliche Verteilung der Zuwendungen.
Auch Unternehmen können Zustiftungen steuerlich absetzen, wobei andere Höchstbeträge gelten.
Es gibt verschiedene Wege, sich in einer bestehenden Stiftung zu engagieren: Sie können als Zustifter dauerhaftes Vermögen beisteuern und damit die nachhaltige Förderkraft stärken. Als Spender finanzieren Sie konkrete Projekte, die zeitnah umgesetzt werden. Oder Sie arbeiten als Ehrenamtlicher aktiv mit, beispielsweise in Gremien, bei Veranstaltungen, in der Projektarbeit oder durch Ihr Fachwissen. Manche Stiftungen suchen auch Kuratoriums- oder Vorstandsmitglieder.
Welche Formen möglich sind, hängt von der Satzung und Struktur der jeweiligen Stiftung ab. Die im Stiftungsportal vorgestellten Stiftungen arbeiten eng mit der DZ PRIVATBANK zusammen.
Wir stellen Ihnen gerne den direkten Kontakt zu den handelnden Personen her, damit Sie die für Sie passende Form des Engagements finden können.
Bei einer klassischen Zustiftung wird Ihr Vermögen Teil des allgemeinen Stiftungskapitals und dient dem satzungsgemäßen Zweck der Stiftung. Wenn Sie jedoch eine bestimmte Verwendung wünschen, gibt es Alternativen: Viele Stiftungen bieten an, dass Sie die Erträge aus der Zustiftung für einen bestimmten Förderbereich oder ein Projekt vorsehen können. Dies kann über eine zweckgebundene Zustiftung oder einen sogenannten Stiftungsfonds festgelegt werden.
Die im Portal vorgestellten Stiftungen beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.
Die Unterstützung einer bestehenden Stiftung hat mehrere praktische Vorteile: Sie können mit deutlich geringeren Beträgen starten (Zustiftungen sind oft schon ab wenigen tausend Euro möglich, während Neugründungen typischerweise mind. 100.000 Euro erfordern). Sie vermeiden den gesamten Gründungs- und laufenden Verwaltungsaufwand.
Ihre Zuwendung wirkt sofort, da die Stiftungsstrukturen, Netzwerke und Expertise bereits existieren. Es müssen keine Gremien aufgebaut oder erste Kontakte geknüpft werden. Zudem profitieren Sie von der etablierten Kompetenz der Stiftung in ihrem Förderbereich. Eine eigene Stiftungsgründung lohnt sich vor allem, wenn Sie sehr individuelle Satzungszwecke verwirklichen möchten oder generationenübergreifende Familienstrukturen schaffen wollen.
Für die meisten Menschen ist die Unterstützung bestehender Stiftungen der effizientere Weg zu gesellschaftlichem Engagement.
Die im Stiftungsportal vorgestellten Stiftungen decken vielfältige Bereiche ab, von Bildung über Gesundheit und Sport bis zu Kultur und sozialen Themen.
Orientieren Sie sich zunächst an Ihren persönlichen Werten und Interessen: Welche gesellschaftlichen Themen liegen Ihnen am Herzen? Welche Zielgruppen möchten Sie unterstützen (Kinder, Menschen mit Behinderung, lokale Gemeinschaften, Forschung)? Möchten Sie sich regional engagieren oder überregional wirken?
Klicken Sie auf die Stiftungen, die Sie ansprechen, um mehr über deren konkrete Arbeit, Projekte und Werte zu erfahren. Die DZ PRIVATBANK stellt Ihnen gerne zu diesen und vielen weiteren Stiftungen den direkten Kontakt her. So können Sie in persönlichen Gesprächen herausfinden, wo Ihr Engagement am besten wirkt und zur Stiftungskultur passt.
Bürgerstiftungen sind gemeinnützige Stiftungen, die von Bürgern einer Stadt oder Region gegründet werden und vielfältige lokale Zwecke fördern, typischerweise Bildung, Soziales, Kultur, Umwelt und bürgerschaftliches Engagement in ihrer Region. Anders als Themenstiftungen, die sich auf einen spezifischen Bereich konzentrieren (z.B. nur Gesundheit oder nur Bildung), sind Bürgerstiftungen in ihrer Förderung breit aufgestellt und reagieren flexibel auf lokale Bedürfnisse.
Sie finanzieren sich durch viele kleinere und mittlere Zustiftungen und Spenden aus der Bevölkerung und zeichnen sich durch starke Bürgerbeteiligung und demokratische Strukturen aus. Bürgerstiftungen eignen sich besonders, wenn Sie Ihre Region stärken möchten und nicht auf ein einzelnes Thema festgelegt sind.
Auf der Website der Stiftung Aktive Bürgerschaft finden Sie weitere Informationen zur Bürgerstiftung.
Lassen Sie uns
gemeinsam etwas erschaffen!