14. August 2025
Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer – nicht nur in Deutschland - sichern ihr unternehmerisches Lebenswerk und Vermögen mit Stiftungselementen. Fast kann man von einem Boom bei der Errichtung von Unternehmensbeteiligungsstiftungen sprechen. Und die Erfahrungen mit Stiftungsmodulen in der Nachfolgelösung von Unternehmen sind ganz überwiegend positiv. Das liegt auch daran, dass die große Vielzahl der Gestaltungsmöglichkeiten eine jeweils individuell passgenaue Lösung erlauben.
Für die Regelung der Nachfolge bei einem Familienunternehmen gibt es grundsätzlich unterschiedliche Optionen. Die wichtigsten drei sind innerfamiliäre Nachfolge, Verkauf sowie drittens Lösung mit Stiftungselementen oder Stiftungsersatzformen. Diese Optionen können auch miteinander kombiniert werden, was manchmal vorteilhaft ist. Zudem gibt es auch für die jeweilige Gestaltung der Unternehmensbeteiligungsstiftung und ihrer Rolle als Gesellschafterin des Unternehmens sowie der möglichen besonderen Rechte des stiftenden Unternehmers schier unzählige Möglichkeiten.
Die Erfahrungen mit der Nutzung des Instruments Stiftung für Nachfolgelösungen sind ganz überwiegend sehr gut, wie unterschiedliche Studien und Befragungen einhellig ergeben haben. Die Stiftung als Gesellschafterin ist auf die Rolle als Gesellschafterin beschränkt und hindert die Unternehmensleitung nicht, flexibel auf die Anforderungen und Gelegenheiten des Marktes zu reagieren; aber die Stiftungslösung sichert das Unternehmen gegen übermäßigen Mittelabfluss und Schädigung des Unternehmens durch Erbenstreit. Stiftungsverbundene Unternehmen „performen“ demnach ganz überwiegend besser als der Branchendurchschnitt und sind resilienter in Krisenzeiten - und sie überleben schlicht länger. Auch steuerlich Ist die Lösung der Nachfolge mit Stiftungselementen vorteilhaft.
Die Stiftungselemente in der Nachfolgelösung können in verschiedenen Varianten gestaltet werden, die wiederum jeweils sehr unterschiedlich ausgeformt werden können. Wesentliche Formen sind
Im Einzelfall kann es aus steuerlichen oder anderen Gründen sinnvoll sein, mehrere Stiftungen gleicher oder unterschiedlicher Formen miteinander zu kombinieren. Beispielsweise bietet die Kombination aus rechtsfähiger Familienstiftung und gemeinnütziger Treuhandstiftung nicht nur steuerlich eine Reihe von Vorteilen für die Sicherung des dauerhaften Erhalts und der Entwicklung des Familienunternehmens.
Für das Gelingen einer Nachfolgelösung mit Stiftungselementen ist das Timing hoch bedeutsam. Beispielsweise führt es in der Praxis häufiger zu Problemen, wenn die Unternehmensbeteiligungsstiftung erst von Todes wegen – testamentarisch oder per Erbvertrag – errichtet wird. Zu den Vorteilen der Errichtung der Stiftung mit der warmen und nicht erst mit der kalten Hand gehört auch, dass der Stiftende über die Stiftungssatzung hinaus Organisation und Handeln seiner Stiftung mitprägen und aufgrund der dabei gemachten Erfahrungen nachjustieren kann, wenn das in der Stiftungssatzung von vornherein klug ermöglicht wurde. Auch ist die Gefahr, dass Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche die Substanz der Stiftung und damit des stiftungseigenen Unternehmens planwidrig belasten, umso geringer, je eher die Stiftung errichtet und die Beteiligung übertragen wurde. Dabei bietet sich oft an, die Beteiligung erst schrittweise auf die Stiftung zu übertragen.
Es hat sich bewährt, den Prozess der Erarbeitung einer einzelfallgerechten Gestaltung mit Stiftungselementen gut zu strukturieren. Dringlich anzuraten ist auch, neben den Anwälten und Steuerberatern usw., die den Unternehmer oder die Unternehmerin seit langem begleiten, auch Spezialisten für Stiftungslösungen einzubinden. Am Beginn des Prozesses, in dem die optimale Lösung maßgeschneidert wird, sollte die Festlegung der wesentlichen Ziele und deren Priorisierung festgelegt werden. Danach kann eine Planung der Schrittfolge den Weg zur optimalen Einzelfalllösung aufzeigen.
Es gibt nicht das eine Modell, das sich besonders bewährt hat, sondern auch in der Praxis schier unzählige gut funktionierende Varianten der Verbindung von Unternehmen und Stiftung.
Die große Mehrzahl der Unternehmensbeteiligungsstiftungen sind gemeinnützige Stiftungen. Sie sind steuerlich am stärksten begünstigt. Gleichwohl kann eine wirtschaftliche Absicherung der Familie auch mit diesem Modell verbunden werden, und dafür gibt es wiederum unterschiedliche Wege.
Obwohl nicht steuerbegünstigt, erfreut sich aktuell die Familienstiftung als Nachfolgelösung einer wachsenden Popularität. Dazu trägt bei, dass sich ihre potentiellen steuerlichen Nachteile – Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer und Erbersatzsteuer – bei Unternehmensnachfolgelösungen weitgehend minimieren lassen insbesondere mithilfe von Verschonungsregelungen gem. §§ 13 a, 13 b ErbStG. Zudem kann eine mit überschaubarem Geldvermögen errichtete Familienstiftung begünstigtes Unternehmensvermögen mit einem Wert von mehr als 26 Mio € erwerben und einen Antrag auf (völligen oder teilweisen) Erlass der Steuerschuld gem. § 28a ErbStG stellen.
Im Hinblick auch darauf ist die meist aus steuerlichen Gründen empfohlene sogenannte Doppelstiftung wohl weiterhin eher die Ausnahme. Die Doppelstiftung bringt besondere Herausforderungen u.a. für eine Governance „aus einem Guss“ mit sich. Zudem sind spätere Änderungen aufgrund von Erfahrungen oder geänderter Verhältnisse hier komplizierter.
Die Nutzung des Instruments Treuhandstiftung für Nachfolgegestaltungen ist (noch) die seltene Ausnahme, es scheint sich aber herumzusprechen, dass sie als ein Element nicht nur steuerlich etliche Vorteile zu bieten hat.
Immer häufiger wird gemischte (hybride) Stiftung als Modell der Unternehmensnachfolge genutzt, bei der familienbezogene Zwecke mit weiteren Zwecken, meist auch gemeinnützigen, kombiniert werden. Und dafür spricht viel. Sie bietet gegenüber der gemeinnützigen Stiftung mehr Gestaltungsfreiheit und -sicherheit auch bei der Versorgung der Familie. Gegenüber der Doppelstiftung hat die gemischte Stiftung unter anderem den Vorteil, dass sie letztlich unkomplizierter ist - auch im Hinblick auf Governancefragen. Gegenüber der „reinen“ Familienstiftung hat die gemischte Stiftung u.a. den Vorteil, dass sie flexibler eine spätere Anpassung an sich negativ ändernde steuerrechtliche Rahmenbedingungen ermöglicht, ohne dabei eine Besteuerung zu riskieren.
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