Fragen & Antworten

  • Checkliste: Eine Stiftung gründen – wie ist das richtige Vorgehen?

    Wer eine wohltätige Stiftung oder Familienstiftung gründet, bewirkt Gutes über viele Generationen. So gibt es in Deutschland über 250 Stiftungen, die bereits vor über 500 Jahren gegründet wurden. Dabei können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine Stiftungsidee realisieren. Damit das Gründungsprojekt gelingt, gehen Sie am besten schrittweise vor, wobei die Grundsatzberatung am Anfang besonders wichtig ist:

    • Planung der Gründung einer Stiftung (Ziele, Stiftungsvermögen, Stiftungsverwaltung, Sitz der Stiftung, steuerliche Aspekte bei der Vermögensübertragung etc.)
    • Entwurf der Satzung und des Stiftungsgeschäfts (durch Ihren Stiftungsberater, z.B. eine im Stiftungsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht erfahrene Kanzlei)
    • Einreichung der Gründungssatzung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und dem Finanzamt zur endgültigen Anerkennung der Rechtsfähigkeit bzw. der Gemeinnützigkeit (bei Familienstiftungen sind die Verfahren je nach Bundesland vereinfacht)
    • Abstimmung mit den Behörden bezüglich eines eventuellen Anpassungsbedarfs des Stiftungszwecks oder der Details der Konstruktion der Stiftung
    • Einreichung der endgültigen Stiftungssatzung und der Kundgabe des Stiftungsgeschäfts (verbindliche Willenserklärung des Stifters, ein Vermögen dem festgelegten Stiftungszweck zu übereignen)
    • Abschließende Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde
  • Stiftungsplanung: Eine Stiftung planen – welche Eckpunkte sollten Sie als Erstes mit einem Stiftungsberater besprechen?

    Eine Stiftung, die für Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte gegründet wird, braucht ein gutes Stiftungskonzept und eine genaue Stiftungsplanung. Beginnen Sie daher mit einem strategischen Planungsgespräch durch einen Stiftungsberater. Um das Stiftungskonzept zu entwickeln, legen Sie die strategischen Punkte fest, wie und für welchen Stiftungszweck Ihre Stiftung arbeiten soll. Wesentliches Ziel der Stiftungsberatung ist es, Ihre Stiftungsidee so zu realisieren, wie Sie es sich vorstellen. Lassen Sie sich Zeit dafür, da nach Gründung der Stiftung die Stiftungssatzung nur noch schwer zu ändern ist.

    • Was sollen Ziele und Zweck der Stiftung sein? Welche sozialen und altruistischen Anliegen soll die Stiftung fördern?
    • Welche Art von Stiftung möchte der Stifter gründen?
    • Wie viel Kapital erhält die Stiftung, um ihre Stiftungsziele zu erreichen? Soll weiteres Kapital hinzukommen können?
    • Sind die Art der Verwaltung des Stiftungskapitals kosteneffizient und die Ertragserwartung für das Stiftungsvermögen realistisch?
    • Welche finanziellen Auswirkungen hat die Übergabe des Stiftungskapitals für mich und meine Familie?
    • Soll die Stiftung von Todes wegen gegründet werden (nach dem Tod des Stifters) oder schon zu Lebzeiten des Stifters mit der Arbeit beginnen?
    • Welche Organe besitzt die Stiftung und welche Personen werden mitwirken?
    • Welchen Namen trägt die Stiftung und wo wird sie ihren Sitz haben?
    • Welche Ressourcen benötige ich, um den Stiftungszweck umzusetzen?
  • Arten von Stiftungen: Welche Stiftungsarten gibt es in Deutschland?

    In Deutschland gibt es viele unterschiedliche Stiftungsarten. Die häufigste Form der Stiftung ist die gemeinnützige Stiftung. Sie fördert Stiftungszwecke, die dem Gemeinwohl dienen. Die Gemeinnützigkeit einer Stiftung wird bei der jeweiligen Finanzbehörde am zukünftigen Sitz der Stiftung bzw. des Treuhänders beantragt. Über die Einhaltung der gemeinnützigen Ziele wacht die jeweilige Finanzbehörde. Dabei gelten für gemeinnützige Stiftungen in den deutschen Bundesländern unterschiedliche Landesstiftungsgesetze. Die Aufgaben der jeweiligen Aufsichtsbehörden sind:

    • Genehmigung und Anerkennung der rechtsfähigen Stiftung
    • Überwacht die Einhaltung der Stiftungssatzung
    • Kontrolle des Stiftungsvermögens
    • Genehmigung von Beschlüssen, Satzungsänderungen, Zusammenlegung oder Aufhebung der Stiftung durch die Anzeige des zuständigen Stiftungsorgans

    Eine Familienstiftung kann nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Sie dient privaten Zwecken, da eine Familienstiftung die finanziellen Interessen einer oder mehrerer Familien erfüllt. Als Unternehmensstiftungen werden Stiftungen bezeichnet, deren wesentlicher Vermögensgegenstand ein Unternehmen bzw. Anteile an Unternehmen darstellen. Ob sie privat- oder gemeinnützig sind, hängt wiederum vom Zweck einer Unternehmensstiftung ab. Weitere Stiftungsrechtsformen sind zum Beispiel Treuhandstiftungen, Bürgerstiftungen, kirchliche Stiftungen oder Stiftungen des öffentlichen Rechts.

  • Eine Familienstiftung gründen: Was sind die Vorteile für meine Familie?

    Eine Familienstiftung zu gründen, kann viele Vorteile gegenüber anderen Erbschaftsregelungen mit sich bringen. Stiftungen sind zudem Optionen für dauerhafte Nachfolgeregelungen oder/und haben Vorteile gegenüber unternehmerischen Beteiligungsformen wie zum Beispiel einer GmbH. Diese Stiftungsart bietet sich für Personen an, die ein größeres Vermögen in Form von liquiden Geldanlagen, Immobilien oder Unternehmen an mehrere Familienmitglieder und eventuell auch parallel an mehrere Generationen vererben möchten. Auch nach der Erbschaftssteuerreform von 2016 können sich dabei steuerliche Vorteile ergeben. Doch für viele Gründer einer Familienstiftung stehen andere Vorteile der Familienstiftung im Vordergrund:

    • Eine Familienstiftung kann das Vermögen über Generationen für die Familie erhalten und alle Begünstigten an den Erträgen beteiligen, ohne dass es darüber zu Streit kommen kann.
    • Das Stiftungsvermögen ist geschützt gegen Zerschlagung durch Erbgang.
    • Der Stiftungsgründer erfüllt sich damit den Wunsch, die Begünstigten seiner Stiftung (Destinatäre) auf lange Zeit und gesichert finanziell zu unterstützen.
    • Der Stifter kann im Familienstiftungsstatut auch Werte und Leitbilder festlegen, die bei der Ausschüttung der Erträge berücksichtigt werden sollen.
    • Die Vermögensnachfolge wird durch das Statut der Familienstiftung unveränderlich geregelt. Das stärkt den Zusammenhalt der Familie über Generationen.
    • Der Stifter erspart den Erben die konfliktträchtigen Nachteile einer Erbengemeinschaft.
    • Eine Familienstiftung dient dem krisenfesten Vermögensschutz. Da das Stiftungsvermögen keinem einzelnen Familienmitglied gehört, kann es grundsätzlich nicht durch Scheidungsansprüche, Pflichtteile bei Erbschaften, Pflegeregresse oder andere direkte Forderungen an einzelne Begünstigte verbraucht werden.
    • Familienstiftungen sind sehr individuell und flexibel auszugestalten und können auch mit gemeinnützigen Stiftungen verknüpft sein (Doppelstiftungsmodell).
  • Förderformen von Stiftungen: Sollen die Stiftungsgelder operativ oder fördernd verwendet werden?

    Es gibt verschiedene Rechtsformen und Stiftungskonzepte, wie eine Stiftung grundsätzlich die Stiftungsgelder verwenden soll.

    • Förderstiftungen: Viele Stifterinnen und Stifter wollen einen bestimmten Zweck dauerhaft finanziell fördern. Der Ewigkeitsgedanke steht dabei im Vordergrund, das heißt, das Stiftungsvermögen darf nicht aufgebraucht werden. Förderstiftungen vergeben die Mittel einmalig, wiederholt oder regelmäßig an Destinatäre (Begünstigte), die entweder schon in der Satzung genannt wurden oder die durch Ausschreibungen und Förderanträge an die Stiftung gefunden werden. In der Regel sind die Begünstigten einer Förderstiftung selbst gemeinnützig tätig.
    • Operativ tätige Stiftungen: Aktive Stiftungen initiieren eigene Projekte, organisieren selbst die Durchführung und benötigen dafür entsprechende Kompetenzen in der Stiftungsorganisation. Sie stellen daher eine Besonderheit dar und benötigen ein eher hohes Stiftungskapital.
    • Verbrauchsstiftungen: Seit 2013 gibt es auch die Möglichkeit, eine Verbrauchsstiftung zu gründen. Die Verbrauchsstiftung ist Stiftern zu empfehlen, die eine Teil ihres Vermögens schon zu Lebzeiten möglichst ohne große Verwaltung für das Gemeinwohl ausgeben möchten. Die Kapitalanlage einer Verbrauchsstiftung und das Stiftungsziel können dabei getrennt voneinander verfolgt werden.

  • Stiftungsvermögen sicher anlegen: Woran soll sich die Vermögensverwaltung der Stiftung orientieren?

    Die Verwaltung eines Stiftungsvermögens gehört unbedingt in die Hände einer professionellen Vermögensverwaltung, die Erfahrung in der Anlage von Stiftungskapital hat. Verwaltet eine Bank Ihr Stiftungsvermögen, sollte sie das Stiftungskapital anhand von vereinbarten Anlagerichtlinien verwalten. Dabei sind die Begriffe Rendite, Performance und ordentliche Erträge zu unterscheiden. Die Kapitalperformance kann stark schwanken, da sie zusätzlich zu den ordentlichen Erträgen wie zum Beispiel Dividenden oder Zinserträgen auch Kursgewinne bzw. Kursverluste umfassen kann. Gewinne oder Verluste aus Investitionen in börsengehandelte Anlagepapiere können wiederum bereits effektiv realisiert oder nur „auf dem Papier“ vorhanden sein. Da realisierte Kurserfolge mit dem Stiftungskapital zu verrechnen sind, kann eine nominal gleiche Performance sich auf die verfügbaren Fördergelder einer Stiftung unterschiedlich auswirken.

  • Stiftungsverwaltung: Wie und von wem soll die Stiftung verwaltet werden?

    Eine Stiftung zu verwalten ist bei kleineren Stiftungen nicht sehr aufwendig. Generell sollten die Leitung einer Stiftung und die Stiftungsgremien möglichst effizient arbeiten und nur einen kleinen Teil der Stiftungserträge für das Stiftungsmanagement ausgeben. Förderstiftungen sind Experten zu empfehlen, die grundlegende Kenntnisse in mehreren Bereichen haben, insbesondere in Stiftungsrecht, Stiftungssteuerrecht, Stiftungsbuchhaltung, Personalführung und Stiftungsmarketing. Bei gemeinnützigen Stiftungen ist oft hilfreich, Know-how durch externe Fachexperten zu besetzen, wenn die Stifter selbst kein Fachwissen in das Stiftungsmanagement einbringen. In den letzten Jahren verzeichnen viele Stiftungen zudem einen wachsenden Bedarf an spezieller Unterstützung, weil die aktuellen Entwicklungen bei den Gesetzen, in der Online-Öffentlichkeitsarbeit oder durch das Niedrigzins-Umfeld dies erforderlich machen. Stiftungen, die auf Fundraising angewiesen sind, sollten nach Möglichkeit Personen finden, die darin Erfahrung haben.

  • Stiftungsvermögen und Stiftungsziel: Wie sollte die Kapitalanlage der Stiftungsgelder gestaltet sein, um die Stiftungsziele sicherzustellen?

    Ein Stiftungsvermögen mit guter Rendite anzulegen, bedarf großer Sorgfalt. Dies ist unabhängig von der Höhe des Vermögens, denn eine Mindesthöhe für die Gründung einer Stiftung gibt es nicht (in der Regel können Stiftungen schon mit einem Vermögen von > 100.000 EUR die Rechtsfähigkeit erlangen).

    Die Sorgfalt im Umgang mit dem Stiftungsvermögen ist so zentral, weil die Förderarbeit einer gemeinnützigen Stiftung bzw. die Ausschüttungen einer Familienstiftung direkt von der Kapitalstrategie und der Qualität der Investitionen abhängen. Die Anlagestrategie einer Vermögensverwaltung steht gemeinhin im Spannungsfeld zwischen einem langfristigen Werterhalt des Stiftungsvermögens und der Generierung von Erträgen aus dem Stiftungsvermögen, um den Stiftungszweck zu verwirklichen. Dabei sollte es zu den Anlagerichtlinien einer langlebigen Stiftung gehören, Aussagen zum nominalen oder realen Werterhalt zu treffen. Ein professionelles Stiftungsmanagement muss diesen Unterschied im Auge haben. Es sollte das Stiftungsvermögen so in verschiedene Anlageklassen investieren, dass sowohl der Erhalt der Kapitalsubstanz als auch hohe Ausschüttungen möglich sind.

    Dafür ist von großer Bedeutung, dass die Risiken für das Stiftungsvermögen aktiv überwacht, begrenzt und gemanagt werden. Das zuständige Stiftungsorgan sollte daher nicht nur die allgemeine Anlagerichtlinie, sondern auch die Vorgaben und Auswahlkriterien genau dokumentieren. Wird das Risikomanagement an Dritte delegiert, haben die Organe der Stiftung dafür die Kontrollpflicht, wofür ein regelmäßiges und professionelles Reporting der Vermögensverwalter unabdingbar ist.

  • Anlagerichtlinien für Stiftungen: Welche Möglichkeiten haben Sie, die Kapitalanlagestrategie des Stiftungsvermögens zu beeinflussen?

    Anlagerichtlinien für Stiftungen sind ein Steuerungsinstrument des Stiftungsmanagements. Die Stiftung kann damit der Vermögensverwaltung spezifische Investitionsregeln vorgeben. Dies macht kontrollierbar, wie das Vermögen der Stiftung angelegt werden kann und wie nicht. Die Stiftungsleitung kann die Anlagerichtlinien ohne Genehmigung der Stiftungsbehörden von Zeit zu Zeit anpassen. Die Anlagerichtlinien sind daher ein wichtiges, aber leider oft vernachlässigtes Mittel, um das gewünschte Risikoprofil des verwalteten Stiftungsvermögens relativ genau zu dokumentieren. Die Anlagerichtlinien können die Grundsätze für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens sehr individuell vorschreiben und beispielsweise auch festlegen, in welche Bereiche oder Themen und mit welchen Anlageinstrumenten investiert werden darf. Anlagerichtlinien entlasten die Stiftungsorgane von der Beschäftigung mit den Kapitalmärkten und bieten einen belastbaren Handlungs- und Kontrollrahmen.

    Weitere Informationen finden Sie unter: „Nach der Gründung – Legen Sie wichtige Leitplanken fest“

  • Stiftungsengagement: Darf ein Stifter selbst in seiner Stiftung mitarbeiten?

    Stifterpersonen und ihre Angehörigen können in der Stiftung Aufgaben übernehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Sie müssen sich allerdings genauso wie eine externe Stiftungsleitung an die Stiftungssatzung halten und sich gegebenenfalls vor den Behörden verantworten. So kommt es letztlich nur darauf an, wie viel Zeit und Engagement der Stifter oder die Stifterin für die Stiftung aufbringen möchten. Viele Stiftungen werden zu Lebzeiten gegründet, weil die Stifterinnen und Stifter ihrer Wohltätigkeit einen organisatorischen Rahmen geben wollen. Oft haben Stifter Freude daran, das Tagesgeschäft ehrenamtlich zu leiten oder zu unterstützen.

  • Familie: Sollten Familienmitglieder an der Stiftungsverwaltung beteiligt sein?

    Handelt es sich um eine Familien- bzw. Unternehmensstiftung, die dem Wohl der Familie dient, ist dringend zu empfehlen, die Familie von Anfang an in die Stiftungsarbeit einzubeziehen.

    Bei gemeinnützigen Stiftungen ist die Nähe zur Familie nicht erforderlich, jedoch vertreten Familienangehörige oft in besonderer Weise die ursprünglichen Anliegen des Stifters und engagieren sich gerne auch persönlich in der Stiftung. Allerdings haben Familienmitglieder des Stifters keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Stiftungsverwaltung, es sei denn, dies ist in der Stiftungssatzung entsprechend geregelt.

  • Gründungszeitpunkt der Stiftung: Kann ich festlegen, dass eine gemeinnützige Stiftung erst nach meinem Tod gegründet wird?

    Die Gründung einer Stiftung kann zu Lebzeiten oder im Todesfall in Kraft treten, also zu beliebigen Zeitpunkten. Besitzt der Stifter nach Übertragung des Stiftungskapitals (Stiftungsgeschäft) noch genug Rücklagen für seinen Ruhestand, kann er seine Stiftung zu Lebzeiten gründen und noch aktiv mitwirken.

    Eine Stiftung von Todes wegen (Stiftungsgründung bei Todesfall) ist ein erbrechtliches Gestaltungsmittel und kann zudem für Unternehmer eine vorteilhafte Nachfolgeregelung darstellen. Sie ist vor allem die zu empfehlende Stiftungskonstruktion, wenn der Stifter sich bis zu seinem Lebensende die volle Verfügbarkeit über sein Vermögen erhalten möchte. Zudem erspart er sich damit die Belastungen durch die Stiftungsverwaltung.

    Die „Anstiftung“ als häufige Zwischenlösung ermöglicht die Errichtung einer gering dotierten Stiftung zu Lebzeiten (< 100.000 EUR). Das übrige Vermögen wird dann im Todesfall durch Testament oder Vermächtnis „zugestiftet“.

  • Auflösung einer Stiftung: Können die Stifter oder ihre Familienangehörige später eine Stiftung wieder auflösen?

    Die Auflösung einer Stiftung ist gesetzlich beschränkt. Grundsätzlich genießen Stiftungen nach außen gegenüber den Ämtern und nach innen gegenüber den eigenen Organen einen starken Schutz. Die Stiftung kann also nicht willkürlich durch die Organe der Stiftung wieder aufgelöst werden, zum Beispiel um das Kapital unter den Begünstigten zu verteilen.

    Auch die Auflösung „von Amts wegen“ durch die Stiftungsbehörde kann nur erfolgen, sollten die dafür notwendigen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sein, etwa wenn es keine Begünstigten mehr gibt oder das Stiftungskapital unwiederbringlich aufgezehrt ist.

    Die Selbstauflösung einer Familienstiftung ist dennoch prinzipiell möglich, aber rechtlich erschwert oder je nach Stiftungssatzung sogar unmöglich. Bei allen Beschlüssen der Stiftungsorgane ist immer das Primat des Stifterwillens entscheidend. Die willkürliche Auflösung einer Familienstiftung nach Tod des Stifters wird in den meisten Fällen schon seiner Stiftungsidee widersprechen und daher nicht durchführbar sein.

    Fazit: Als Stifter sollten Sie in Ihrer Stiftungssatzung unbedingt konkret festlegen, ob überhaupt und unter welchen speziellen Bedingungen die Organe der Stiftung die Auflösung der Stiftung beschließen könnten.

  • Stiftungsberatung: Wie finde ich für meine Stiftungsidee einen guten Stiftungsberater?

    Einen Stiftungsberater zu finden ist allgemein nicht schwer. Neben speziellen Anwälten gibt es auch zertifizierte Stiftungsberater. Hier ist bei der Auswahl vor allem auf nachprüfbare Referenzen zu achten und ob der Berater Sie wirklich individuell berät.

    In den meisten Fällen wird Initiatoren von Stiftungen allerdings geraten, dass sie zuerst oder zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit ihrer Bank über ihre Stiftungsabsicht sprechen. Für eine Bank als Beratungspartner im Gründungsprozess sprechen vor allem diese vier Gründe:

    • Ihre Bank kennt Sie, Ihre Familie und Ihre Einstellung gegenüber Ihrem Vermögen schon länger, nicht erst seitdem Sie eine Stiftung gründen wollen.
    • Die Arbeit und der langfristige Erhalt Ihrer Stiftung hängt ganz entscheidend davon ab, wie sorgfältig das Stiftungskapital verwaltet wird. Dies ist kein Thema für Rechtsanwälte oder Stiftungsberater, sondern für eine Bank, die in der Verwaltung von Stiftungsvermögen langjährige Erfahrung hat.
    • Soweit für die Realisierung der Stiftung Anwälte, Stiftungsberater oder weitere erforderliche Spezialisten hinzugezogen werden müssen, kann Ihnen am besten eine Bank mit Referenzen in der Stiftungsgründung und Stiftungsbetreuung erstklassige Experten nennen, denen Sie vertrauen können. Sie müssen dann nicht auf „gut Glück“ selbst die Angebote sondieren.
    • Ihre Bank ist nicht an einem einmaligen Beratungshonorar interessiert, sondern an dem langfristigen Gedeihen Ihrer Stiftung.