30. November 2021
Stiftungsrecht/Steuern|Stiftungsvermögen

Sind steuerbefreite Anteilscheinklassen für Stiftungen lohnenswert?

von Chris Fojuth

Mit der Reform des Investmentsteuerrechtes 2018 kam ein neuer Aspekt ins Spiel bei der Anlage von Stiftungsvermögen. Der Investmentfonds exklusiv für steuerbefreite Anleger. Da klassische Investmentfonds seit 2018 nun inländische Dividenden und inländische Immobilienerträge auf Fondsebene mit einer Kapitalertragssteuer von 15 Prozent versehen mussten, kamen von einigen Anbietern neue Fonds exklusiv für steuerbefreite Anleger auf den Markt. Denn nur bei diesen kann die inländische Dividende bzw. der Ertrag aus inländischen Immobilien weiterhin ohne Steuerabzug innerhalb des Fondsvermögens für den Anleger steuerfrei vereinnahmt werden.

Nach nunmehr drei Jahren gilt es Bilanz zu ziehen. Einige Anbieter haben sich zunächst abwartend verhalten und erst später steuerbefreite Fonds aufgelegt. Andere Fondsgesellschaften haben ihre exklusiven Fonds mittlerweile wieder für alle Kunden geöffnet und den Steuervorteil für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Investoren damit aufgegeben. Allerdings haben die meisten der großen Anbieter und diejenigen, die sich auf die Beratung von Stiftungsvermögen fokussieren, in der Regel ein steuerbefreites Produkt im Angebot.

Ist die „Fondssteuer“ für Stiftungen wirklich relevant?

Eine Analyse von diversen steuerbefreiten Stiftungsfonds zeigt: Es kommt darauf an. Insbesondere die Anbieter die im Rahmen der Fondsallokation wiederum auf Fonds setzen, können nahezu keinen Vorteil für den Stiftungskunden erzielen.

Wer allerdings sein Portfolio klassisch aufbaut in Anleihen und Aktien und hier den Fokus auf Einzeltitel legt, der erlebt durchaus einen spürbaren Vorteil. So gibt es Fonds mit einer Aktienquote von durchschnittlich ca. 20 %, die mit der steuerbefreiten Anteilscheinklasse einen Performancevorteil von fast 0,20 % erzielen konnten. Einige Fonds schütten diesen Vorteil an ihre Anleger aus, bei anderen fließt der Vorteil in die Performanceberechnung ein. Gleich wie – in Zeiten von niedrigen Zinsen wird von den meisten gemeinnützigen Anlegern jeder Ertrag gern gesehen.

Allokation von Stiftungsvermögen verändert sich

In letzter Zeit erhöhen Stiftungen ihren Spielraum im Bereich Sachwerte vermehrt. Die Organe beschäftigen sich mit höheren Aktienquoten, um die Ertragslage der Stiftung zu stabilisieren. Der Vorteil der steuerbefreiten Anteilscheinklassen spielt sich hier aus: Denn je mehr (deutsche) Aktien im Fondsvermögen gehalten werden, desto größer natürlich der Vorteil für den Anleger.

Für Stiftungen, die ihre Vermögensanlage primär über Fonds steuern möchten, sind steuerbefreite Lösungen eine sinnvolle Ergänzung des Portfolios. Andernfalls verschenken die gemeinnützigen Organisationen im Zweifel eine wertvolle Rendite und das wäre im aktuellen Kapitalmarktumfeld nun wirklich bedauerlich.

Chris Fojuth
Leiter Nord – Stiftungen, öffentl. Einrichtungen & NPOs
DZ PRIVATBANK S.A. Private Wealth Management
D-20095 Hamburg
Tel: +49 40 87978455-91432
E-Mail: chris.fojuth@dz-privatbank.com