Zum 01.01.2024 wird das neue Zuwendungsempfängerregister online gehen. Das Register wird für alle öffentlich einsehbar sein. Förderer, Gönner und Mäzene erhalten so einen Überblick, welche gemeinnützigen steuerbefreiten Organisationen Spendenabzugsberechtigt ist. So geht Stiftung! informiert, was das für steuerbegünstigte Körperschaften bedeutet.
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